Nach einem kurzen Erstgespräch am Telefon können wir einen Termin für einen kostenlosen und unverbindlichen ersten Termin in meiner Praxis vereinbaren. Oft reichen schon wenige Sitzungen, um bei einem konkreten Problem eine zufriedenstellende Lösung zu entwickeln.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. In machen Fällen können Ihnen die Kosten im Nachhinein von einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung erstattet werden. Hierzu gibt es Mittel und Wege ich kann Sie gerne beraten. Generell können Sie die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ steuerlich absetzen.

Als Selbstzahler bieten sich Ihnen einige Vorteile:

  • Sie bestimmen Beginn, Pausen und Ende des Beratungszeitraumes
  • Es gibt keine bürokratische Antragsstellung bei der Krankenkasse
  • Sie sind nicht abhängig von kassenärztlicher Begutachtung und Zeitlimitierung
  • Es entsteht kein Ausschlussgrund für den späteren Abschluss einer privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Zwischen Klient und Therapeut besteht absolute Vertraulichkeit: es gibt keine Berichte über Leistungsinanspruchnahme an Arbeitgeber oder Dritte